Wir fordern: Dauerbeflaggung öffentlicher Gebäude
Antrag auf Dauerbeflaggung an öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Seeheim-Jugenheim mit der Bundesflagge und der Europaflagge
Antragstellerin: FDP-Fraktion
Datum: 12.07.2026
Antrag
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass an öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Seeheim-Jugenheim dauerhaft die Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland und die Europaflagge gesetzt werden. Die Dauerbeflaggung soll insbesondere am Rathaus sowie an weiteren geeigneten gemeindlichen Gebäuden erfolgen, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Die Beflaggung erfolgt unter Beachtung der einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, insbesondere der hessischen Regelungen zur Beflaggung öffentlicher Gebäude sowie der Vorgaben zur Trauerbeflaggung und zu besonderen Beflaggungsanordnungen.
Sofern weitere Flaggen gesetzt werden, insbesondere die Landesflagge Hessens oder eine zulässige Gemeindeflagge, ist die jeweils geltende Rang- und Reihenfolge der Flaggen zu beachten.
Begründung
Die dauerhafte Sichtbarkeit der Bundesflagge und der Europaflagge an öffentlichen Gebäuden der Gemeinde setzt ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz, der europäischen Idee sowie den gemeinsamen Werten von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frieden und kommunaler Selbstverwaltung.
Die Gemeinde Seeheim-Jugenheim ist Teil der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Hessen und der Europäischen Union. Eine angemessene Beflaggung öffentlicher Gebäude trägt dazu bei, diese Zugehörigkeit im öffentlichen Raum sichtbar zu machen und das Bewusstsein für demokratische Institutionen zu stärken.
Die Einführung einer Dauerbeflaggung kann mit verhältnismäßigem Aufwand erfolgen, sofern vorhandene Fahnenmasten genutzt werden können.