Wir fordern: Neuordnung der Entsorgung von Altkleidern und der Bewirtschaftung der Altkleider-Container im Gemeindegebiet
Antrag auf Neuordnung der Entsorgung von Altkleidern und der Bewirtschaftung der Altkleider-Container im Gemeindegebiet
Antragstellerin: FDP-Fraktion
Datum: 15.07.2026
In den Geschäftsgang über 1. Bauausschuss und 2. HFA
Antrag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, nach Ablauf der aktuellen Altkleider-Entsorgungsvereinbarung, in jedem Fall aber frühestmöglich, die Zahl der Altkleider-Sammelstellen im Gemeindegebiet auf zwei (je eine in Seeheim und in Jugenheim) zu reduzieren und die Sammelstellen mit Videoüberwachung auszustatten. Die Videoüberwachung ist gemäß § 4 Abs. 2 BDSG kenntlich zu machen. Es ist ebenso kenntlich zu machen, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit nach KrWG oder als Straftat nach § 326 StGB zur Anzeige gebracht werden und mit Bußgeldern belegt oder strafbewehrt sind.
Über die Entsorgung in kommunaler Eigenverantwortung oder über eine erneute Entsorgungsvereinbarung entscheidet die Verwaltung.
Begründung:
Auch nach dem Wechsel des Entsorgungsunternehmens hat sich die Situation rund um die Sammelstellen im Gemeindegebiet nicht verbessert, was nicht dem Entsorger zugeschrieben werden kann. Vielmehr werden die Container von Unberechtigten durchsucht und nicht wieder ordnungsgemäß befüllt. Außerdem werden neben Altkleidern zunehmend alle Arten von Müll abgelagert. Das ist nicht nur für die Anwohner eine Zumutung und verursacht beträchtlichen (Kosten)Aufwand, sondern stellt – gerade wenn dort nachweislich auch Lebensmittel, sehr verschmutzte Gegenstände oder gar Gefahrgüter entsorgt werden – auch ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung dar.
Zwei videoüberwachte Sammelstellen in Seeheim und Jugenheim sind für die reguläre Altkleider-Entsorgung ausreichend. Den Bewohnern der gemäß Antragsabsicht künftigen Ortsteile ohne Sammelstelle kann der Weg zu den zentralen Sammelstellen zugemutet werden.