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Wir fordern: Seeheim-Jugenheim von der Gemeinde zur Stadt machen

Die FDP fordert, dass die Gemeinde Seeheim-Jugenheim aus Anlass des 50-jährigen Bestehens der Verwaltungseinheit zum 1. Januar 2027, spätestens aber zum 50-jährigen Bestehen des Gemeindenamens „Seeheim-Jugenheim“ am 1. Januar 1978, beim zuständigen Land Hessen die Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ beantragt. 

Für Seeheim-Jugenheim hätte die Stadtwerdung somit einen hohen symbolischen und strategischen Wert: Sie wäre Anerkennung für die geleistete Aufbauarbeit seit dem Zusammenschluss 1977, Ausdruck der gewachsenen zentralen Funktionen und ein positives Signal für die weitere Entwicklung im Jubiläumsjahr 2027 und darüber hinaus.

Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ an die Gemeinde Seeheim-Jugenheim 

Antragstellerin: FDP-Fraktion
Datum: 22.09.2026

Antrag

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Gemeinde Seeheim-Jugenheim aus Anlass des 50-jährigen Bestehens der Verwaltungseinheit zum 1. Januar 2027, spätestens aber zum 50-jährigen Bestehen des Gemeindenamens „Seeheim-Jugenheim“ am 1. Januar 1978, beim zuständigen Land Hessen die Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ beantragt. 
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen zu prüfen und die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten, das Verfahren mit den zuständigen Behörden abzustimmen und vorzubereiten und der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung vorzulegen.
Der Gemeindevertretung ist über den Fortgang des Verfahrens regelmäßig zu berichten.

Begründung

Seeheim-Jugenheim nimmt innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg seit vielen Jahren eine wichtige kommunale Rolle ein. Die Gemeinde im südhessischen Raum an der Bergstraße verbindet eine naturnahe Lage mit einer zentralen Einbindung in den Wirtschafts- und Lebensraum der Region Darmstadt Rhein-Main-Neckar. Die offizielle Gemeindeseite verweist auf die Lage „im Herzen einer der bedeutendsten Wirtschaftsräume Europas“.

Mit rund 16.400 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer Fläche von etwa 28 Quadratkilometern verfügt Seeheim-Jugenheim über eine Größenordnung und Siedlungsstruktur, die über die einer rein ländlich geprägten Gemeinde hinausgeht. Die Gemeinde erfüllt zentrale Funktionen für Wohnen, Versorgung, Bildung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft und Verwaltung und ist damit ein bedeutsamer Standort im südlichen Landkreis.

Die geschichtliche Entwicklung der Gemeinde unterstreicht den gewachsenen kommunalen Zusammenhang. Durch das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Darmstadt und Dieburg vom 26. Juni 1974 wurden die bis dahin selbständigen Gemeinden Seeheim und Jugenheim mit Wirkung zum 1. Januar 1977 zur heutigen Verwaltungseinheit zusammengeschlossen. Seit 1. Januar 1978 trägt die Gemeinde den Namen Seeheim-Jugenheim. Die Ortsteile Seeheim, Jugenheim, Balkhausen, Malchen, Ober-Beerbach, Steigerts und Stettbach bilden heute gemeinsam eine leistungsfähige und identitätsstiftende Kommune.

Das 50-jährige Bestehen dieser Verwaltungseinheit am 1. Januar 2027 bietet einen besonderen Anlass, die kommunale Entwicklung der vergangenen fünf Jahrzehnte sichtbar zu würdigen. Die Stadtwerdung wäre nicht lediglich eine formale Umbenennung, sondern ein öffentliches Zeichen für die erfolgreiche Zusammenführung der Ortsteile, die gewachsene Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihre Bedeutung in der Region.

Die Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ wäre daher ein folgerichtiger Schritt, um die tatsächliche Bedeutung, die gewachsene Infrastruktur, die historische Entwicklung und die regionale Ausstrahlung Seeheim-Jugenheims auch in der kommunalrechtlichen Bezeichnung sichtbar zu machen. Gerade das Jubiläumsjahr 2027 verbindet Rückblick und Zukunftsperspektive: Es würdigt fünf Jahrzehnte gemeinsamer Verwaltungsgeschichte und setzt zugleich ein klares Signal für die weitere Entwicklung Seeheim-Jugenheims als starke, selbstbewusste und bürgernahe Kommune.

Rechtsgrundlage für die Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ ist § 13 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung. Danach kann die Landesregierung Gemeinden die Bezeichnung „Stadt“ verleihen, wenn sie nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und Wirtschaftsverhältnissen städtisches Gepräge tragen.  Nach den Hinweisen des Hessischen Innenministeriums ist außerdem ein detaillierter Antrag auf dem Dienstweg vorzulegen; wegen des Ermessens der Landesregierung wird ein möglichst einmütiger Beschluss der Gemeindevertretung erwartet.

Seeheim-Jugenheim erfüllt diese Kriterien. Neben dem deutlichen Überschreiten der Orientierungsgröße der Einwohnerzahl spricht auch die Siedlungsform für ein städtisches Gepräge: Seeheim-Jugenheim besteht aus mehreren historisch gewachsenen Ortsteilen, verfügt über eine zusammenhängende kommunale Infrastruktur und übernimmt Versorgungs-, Bildungs-, Freizeit-, Verwaltungs- und Wohnfunktionen über den unmittelbaren Ortskern hinaus. Besonders genannt seien hier etwa die Internationale Schule, die – obwohl nicht in kommunaler Trägerschaft – ebenso wie das das Jugenheimer Freibad relevante Standortfaktoren darstellen.

Auch die Wirtschaftsverhältnisse und die regionale Einbindung stützen den Antrag. Seeheim-Jugenheim liegt im südhessischen Wirtschaftsraum an der Bergstraße und ist in den Raum Darmstadt Rhein-Main-Neckar eingebunden. Die Gemeinde verbindet Wohnstandort, örtliche Wirtschaft, Tourismus, Dienstleistungen, soziale Infrastruktur und kommunale Verwaltung zu einem Gesamtbild, das nicht mehr rein dörflich geprägt ist, sondern ein städtisch geordnetes und wirtschaftlich leistungsfähiges Gemeinwesen erkennen lässt.

Damit liegen die wesentlichen Voraussetzungen für eine positive Entscheidung über den Antrag vor: eine ausreichende Einwohnerzahl, ein städtisches Siedlungsbild, tragfähige Wirtschafts- und Infrastrukturverhältnisse sowie ein besonderer historischer Anlass durch das 50-jährige Bestehen der Verwaltungseinheit im Jahr 2027. Die Antragstellung ist daher rechtlich begründbar, kommunalpolitisch nachvollziehbar und in der Sache gut vertretbar.

Die Bezeichnung „Stadt“ führt in Hessen rechtlich nicht zu einer grundlegenden Änderung der kommunalen Selbstverwaltung; Städte sind weiterhin Gemeinden im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung. Nach den Informationen des Landes Hessen wirkt sich die Stadtbezeichnung vor allem formell aus, insbesondere ändern sich die Bezeichnungen der kommunalen Organe: Die Gemeindevertretung wird zur Stadtverordnetenversammlung, der Gemeindevorstand zum Magistrat.

Der eigentliche Vorteil liegt daher weniger in zusätzlichen gesetzlichen Zuständigkeiten als in der öffentlichen Wahrnehmung, der Außenwirkung und der Standortprofilierung. Die Stadtbezeichnung macht sichtbar, dass Seeheim-Jugenheim nach Einwohnerzahl, Siedlungsform, Infrastruktur und wirtschaftlicher Einbindung ein städtisches Gepräge entwickelt hat. Sie kann die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger stärken, die gemeinsame Entwicklung der Ortsteile hervorheben und die Kommune gegenüber Nachbargemeinden, Unternehmen, Gästen, Fördermittelgebern und Landesbehörden klarer positionieren.

Für Seeheim-Jugenheim hätte die Stadtwerdung somit einen hohen symbolischen und strategischen Wert: Sie wäre Anerkennung für die geleistete Aufbauarbeit seit dem Zusammenschluss 1977, Ausdruck der gewachsenen zentralen Funktionen und ein positives Signal für die weitere Entwicklung im Jubiläumsjahr 2027 und darüber hinaus.